Eine Legasthenie-Therapie kann für Familien eine finanzielle Belastung darstellen. In Wien gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die MA 11 (Amt für Jugend und Familie) die Kosten für eine Legasthenie-Therapie ganz oder teilweise. Hierfür ist in der Regel ein klinisch-psychologisches Gutachten notwendig, das die Diagnose "Legasthenie" bestätigt.
Kosten für die Behandlung von Legasthenie oder Dyskalkulie können unter Umständen als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend gemacht werden. Bitte konsultieren Sie hierzu Ihren Steuerberater.
Vereinbarte Termine sind für Sie reserviert. Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab, da sie sonst verrechnet werden müssen.